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Brauchen Anwaltskanzleien Cloud Technologien? Teil #1

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Es ist schwierig eine genaue Definition für Cloud Technologien zu finden. Grob umrissen kann man sagen, das mit Cloud Computing eine virtuelle und skalierbare IT-Infrastruktur bereitgestellt wird. Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht auch eine Negativdefinition mit dem Gegenspieler On-Premise. Bei einer On-Premise Software kauft oder mietet man die Software und betreibt diese unter eigener Verantwortung im eigenen Rechenzentrum. On Premises, ist also eigentlich das Gegenstück von dem Cloud-Computing-Modell „Software as a Service“ (wenn man Pirvate Clouds außeracht lässt) .

Aber ist Cloud Computing wirklich die Wolke 7 der Digitalen Dienstleistung für Anwaltskanzleien? Im Interview mit Wolfgang Tichy (Schoenherr Attorneys at Law) beleuchten wir das Thema genauer.

Q: First-things-first bevor wir uns näher mit der Materie auseianndersetzen: Warum sind Cloud-Technologien auch für Rechtsanwälte von strategischer Bedeutung?

A: Einerseits stellen Anbieter von Standardapplikationen bestimmte Funktionen teils nur mehr in ihren Cloud Computing Produkten zur Verfügung, andererseits werden innovative neue Lösung teils überhaupt ausschließlich auf Basis von Cloud Computing angeboten.

Q: Wo sehen Sie die Vorteile des Cloud Computing

A: Die Vorteile, die Cloud Computing allgemein bietet sind vor allem Kostenersparnisse auch im Vergleich zum klassischen IT-Outsourcing, Flexibilität vor allem dank hoher Skalierbarkeit, weitgehende Standardisierung und Automation sowie verbrauchsabhängige Bezahlung.1 Durch diese Vorteile sind IT Anbieter in der Lage, Produkte und technische Lösungen anzubieten, die ohne Cloud Computing nicht realisierbar wären. Cloud Computing kann daher auch den Anwendern einen deutlichen Innovationsschub bringen.

Cloud Computing Anbieter verfügen außerdem sowohl über die Expertise als auch über die Ressourcen, Informationssicherheit in einer Weise zu gewährleisten, die für einzelne Rechtsanwälte schlicht unerreichbar ist. Cloud Computing richtig eingesetzt bedeutet daher in der Regel eine Steigerung der Informationssicherheit. In Kombination mit den schon oben erwähnten allgemeinen Kostenersparnissen ist hier auch mit aller Deutlichkeit zu betonen, dass durch den Einsatz von Cloud Computing auch die Steigerung der Informationssicherheit mit deutlich geringerem finanziellen Aufwand möglich ist, als wenn der Rechtsanwalt die IT-Systeme selber in der Kanzlei betreibt (“on premise”), weshalb der Einsatz von Cloud Computing gerade Einzelanwälten oder kleineren Kanzleien unschätzbare Vorteile bietet. Die Einsatzmöglichkeit von Cloud-Computing kann daher gerade auch für Einzelanwälten oder kleinere Kanzleien im nationalen wie internationalen Wettbewerb gegen größere Kanzleien existenzentscheidend sein.

Q: Inwiefern wird der Cloud Service/die Cloud Technologie auch die Arbeit des Anwaltes beeinflussen?

A: Rechtsanwälte stehen immer stärker vor der Herausforderung, ihre Leistungserbringung so zu organisieren, dass einerseits der kanzleiinterne Arbeitsablauf möglichst effizient organisiert wird und andererseits die Zusammenarbeit mit dem eigenen Mandanten technisch in einer Weise organisiert ist, die den Anforderungen des Mandanten entspricht. Mit anderen Worten: Rechtsanwälte stehen unter dem Druck, Rechtsberatung effizient(er) zu erbringen und gleichzeitig mit Mandanten in der vom jeweiligen Mandanten präferierten Form zusammenzuarbeiten.

Zur Umsetzung der genannten Anforderungen sind Rechtsanwälte gezwungen, auf IT Lösungen zurück zu greifen. Hier stehen den Rechtsanwälten einerseits branchenunabhängige Lösungen zur Verfügung (beispielsweise Textverarbeitung, Email etc) als auch branchenspezifische Lösungen (beispielsweise Kanzleisoftware, Web-ERV etc). Im Zuge der rapiden Digitalisierung und Entwicklung von LegalTech-Lösungen werden jedoch immer mehr IT-Lösungen entwickelt und angeboten, die auf Cloud-Computing Technologie beruhen. Ist der Einsatz von Cloud-Computing für Rechtsanwälte rechtlich nicht möglich, sind Rechtsanwälte bereits jetzt vom Einsatz eines großen und wichtigen Teils der vorhandenen IT-Lösungen ausgeschlossen. Es ist für Rechtsanwälte unerlässlich, Cloud-Computing einsetzen zu können, um den direkt von den Mandanten gestellten Anforderungen gerecht zu werden aber auch um im nationalen und vor allem internationalen Konkurrenzkampf bestehen zu können

Vielen lieben Dank Herr Tichy, dass Sie sich die Zeit genommen haben mit uns zu sprechen und wir freuen uns schon auf den zweiten Teil des Interviews zu Cloud Technologien.

Ihr Future-Law Team,

Sophie Martinetz & Sophie Werner

  Sophie Werner

28. September 2019
Schlagworte: Blog, Cloud Computing, cloud service, cloud technologie, cloud technology, Digitalisierung, future-law, Interview, legal tech, Legal Texpert, on-premise, Schönherr
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