• Facebook
  • LinkedIn
  • Xing
  • Instagram
  • LEGAL TECH KONFERENZ WIEN 2021
  • NEWSLETTER
Future-Law
  • ABOUT US
    • TEAM
    • JOBS
  • VERNETZUNG
  • WISSEN
    • ARCHIV
    • BLOG
    • EVENTS
    • GLOSSAR
    • PRESSE
  • INDUSTRIES
    • BANKING & FINANCE
  • SERVICES
    • ADVISORY
    • FUTURE 4 CORPORATES
    • NEXT GENERATION
    • RECRUITMENT
  • JOIN US
  • Suche
  • Menü Menü

Die digitale Signatur – Viele Vorteile bei richtiger Handhabung

BLOG
Gerade die derzeitige Zeit zeigt sich als besonders fruchtbar für die Implementierung von Legal Tech Tools. Weit voran ist hier die digitale Signatur. Diesem Thema widmet sich auch Lukas Leys, Geschäftsführer von kontractory, in seinem Gastbeitrag.

Die anhaltende Corona-Krise hat in vielen Wirtschaftsbereichen für einen Digitalisierungsschub gesorgt. Um in diesen anspruchsvollen Zeiten Prozesse aufrecht zu erhalten, waren manche Technologien sogar unerlässlich. So kommt der digitalen Signatur in Zeiten von Lockdown und Home-Office ein signifikant höherer Stellenwert zu und sie erlebt damit nachhaltig einen gesteigerten Bedarf.

Dokumente rechtsgültig digital zu unterzeichnen schafft die Möglichkeit, dies orts- und zeitunabhängig zu tun. Aufgrund des Entfalls des herkömmlichen Drucken-Unterschreiben-Scannen-Zusenden Prozesses steigern Unternehmen so ihre Effizienz und sparen Zeit und Geld.

Ein Problem bei handschriftlichen Signaturen ist, dass das Dokument nicht vor nachträglichen Veränderungen geschützt ist. In der Praxis tritt dies oft auf, in dem beispielsweise das Datum oder bestimmte Anmerkungen im Nachhinein ergänzt werden. Beim Einholen von Signaturen werden Dokumente oft per E-Mail versendet, ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt oder fotografiert zurückgesendet. Dabei wird häufig nur die letzte Seite unterschrieben und oft auch nur diese für die Rücksendung eingescannt. Dieses Verfahren ist nicht nur umständlich, sondern auch unsicher; die Integrität von Dokument und Signatur ist nicht gewährleistet.

Digitale Signaturen als rechtssichere Alternative

Digitale Signaturen bieten eine einfache und rechtssichere Alternative. Hierbei wird durch kryptografische Verfahren immer das gesamt Dokument digital unterschrieben und Änderungen sowie nachträgliche Manipulationen sind ausgeschlossen oder sofort erkennbar.

Digitale Signaturen kommen im Wesentlichen in drei Arten vor: Einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), qualifizierte elektronische Signatur (QES). Deren Anwendung unterscheidet sich anhand der Anforderungen an die Rechtsgültigkeit von Signaturen. Welche Art der Signatur mindestens anzuwenden ist, wird in der europäischen eIDAS-Verordnung vorgegeben. Das österreichische Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) regelt jene Bereiche, in denen die unmittelbare anwendbare eIDAS-Verordnung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit überlässt, nationale Vorschriften zu erlassen.

Die EES ist an keine strengen gesetzlichen Regelungen gebunden und reicht meist für formfreie Vereinbarungen aus. Bei juristischen Streitfällen hat diese gegebenenfalls nur eine geringe Beweiskraft. Die FES hat strengere gesetzliche Vorgaben. Sie muss eindeutig den Unterzeichner*innen zuordenbar sein, die Identifizierung der Unterzeichner*innen ermöglichen, verwendet elektronischen Signaturerstellungsdaten und nachträgliche Veränderungen der Daten müssen erkannt werden können.

Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) müssen von einem Vertrauensdienstanbieter im Sinne der eIDAS-Verordnung erstellt werden (RTR-zertifiziert in Österreich: derzeit u.A. die A-Trust als Anbieterin der Handysignatur). Diese verwenden ein qualifiziertes Zertifikat und werden mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt. Die Identität der Unterzeichner*innen einer qualifizierten elektronischen Signatur muss identifiziert und nachgewiesen werden.

Viele Vorteile bei richtiger Anwendung

Nicht nur aufgrund der Corona-Krise hat die digitale Signatur einen höheren Stellenwert erhalten, sie bietet aufgrund ihrer Einfachheit und Flexibilität auch generell Vorteile gegenüber dem herkömmlichen papierbasierten Prozess.

Weniger als ein Drittel aller Haushalte in Deutschland (~29% in 2020) verfügt überhaupt über die passenden Geräte – also Drucker und Scanner – um den klassischen Unterschriftenprozess ohne größere Aufwände durchzuführen. Und selbst unter normalen Umständen, ist eine physische Unterschrift zeitlich und örtlich umständlicher als die einfache Abwicklung durch Zustellung von Dokumenten an beliebige (touchfähige) Geräte.

In Deutschland ist – vergleichbar mit Österreich – bereits bei 81% der Bevölkerung der Besitz eines Smartphones, mit dem rechtsgültige digitale Unterschriften durchgeführt werden können, gegeben. Bei der Gruppe der 14- bis 49-jährigen liegt der Anteil an Smartphone-Nutzern*innen bereits bei 95%. Bei den jüngsten Teilen der Bevölkerung beträgt diese Durchdringungsrate inzwischen schon fast 99%.

Die Verwendung von digitalen Signaturen im Alltag wird sich sehr wahrscheinlich immer mehr verbreiteten und bald eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein. Während viele Groß

Lukas Leys ist Geschäftsführer des Legal Tech Start-ups kontractory und zudem in den Bereichen Blockchain und Smart Contracts aktiv.

unternehmen die digitale Signatur bereits erfolgreich in ihre Prozesse eingebunden haben, hängen kleine und mittlere Unternehmen dieser Entwicklung derzeit oft noch nach.

Eine einfache Lösung, um Signaturprozesse digital und mit niederschwelligem Zugang auch kleinen und mittleren Unternehmen anbieten zu können ist im Hinblick auf eine breite Digitalisierung in Österreich essenziell.

Richtige Handhabung ist essenziell

Die sproof GmbH, ein Start-up aus Salzburg, hat die richtige und einfache Anwendung von digitalen Signaturen mit ihrem innovativen Signaturdienst „sproof sign“ umgesetzt. Die Verbreitung qualifizierter Signaturen nimmt zwar europaweit zu, jedoch verfügt ein wesentlicher Teil der europäischen Bürger*innen noch nicht über die Möglichkeit, auf diese Art digital zu signieren. Um grenzüberschreitende Prozesse zu ermöglichen, und auch um im Inland Prozesse ohne qualifizierte Signatur etablieren zu können, kann bei „sproof sign“ mit fortgeschrittener und qualifizierter digitaler Signatur unterschrieben werden. Damit kann die bisher übliche Mischung digitaler und handschriftlicher Signaturen (die bei falscher Reihenfolge die digitalen Signaturen zerstören) einer vollständig digitalen und rechtssicheren Lösung weichen.

Die Zukunft gehört der digitalen Signatur

Die kontractory GmbH, die sproof GmbH und die ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH, drei österreichische Legal-Tech-Unternehmen sind sich sicher, dass die Zukunft der digitalen Signatur gehört. Dieser Trend lässt sich auch eindeutig aus der gestiegenen Nachfrage nach integrierten und einfachen Lösungen für Signaturprozesse ableiten.

7. April 2021
Schlagworte: digital, digitale Signatur, kontractory, legal tech, Tools
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://future-law.at/wp-content/uploads/2021/04/kelly-sikkema-LNlzd-Y7orw-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 cfuerst https://future-law.at/wp-content/uploads/2017/10/futurelaw-logo2-340web-300x138.jpg cfuerst2021-04-07 09:10:472021-04-06 11:50:03Die digitale Signatur – Viele Vorteile bei richtiger Handhabung
Das könnte Dich auch interessieren
Digitale Signatur: Nutzen für die Anwaltschaft
S. Martinetz und S. Maringele in „Österreichisches Anwaltsblatt“
Entwicklung eines Legal Chatbots – Interview mit Michael Lanzinger
Wiener Zeitung Welche österreichischen Start-ups den Markt erobern
Wiener Zeitung Digitale Helfer für Juristen
„Der Anwaltsberuf 2035“ Umfrage-Präsentation

ARCHIV

FUTURE-LAW.AT/ARCHIVE

Kategorien

  • BLOG
  • DOKUMENTE
  • EVENTS
  • PRESSE
  • UMFRAGE

SCHLAGWORTWOLKE

Anything in here will be replaced on browsers that support the canvas element

  • legal tech
  • future-law
  • Digitalisierung
  • Sophie Martinetz
  • Blog
  • LexisNexis
  • legal tech austria
  • digitale Kanzlei
  • Wiener Zeitung
  • Artificial Intelligence
  • WZ Kolumne
  • künstliche intelligenz
  • Interview
  • Legal Texpert
  • Legal Tech Konferenz Wien
  • blockchain
  • Rechtsabteilung
  • new work
  • digitales Geschäftsmodell
  • Corona
  • Umfrage
  • Rechtsabteilungen
  • Rechtsabteilung 2035
  • Die Presse
  • Automatisierung
  • Coronavirus
  • Start Up
  • Workflow Tools

KALENDER

Februar 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728  
« Aug    
FUTURE-LAW.AT

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM & DISCLAIMER


© Seinfeld Professionals
Infrastruktur GmbH & Co KG

KOOPERATIONSPARTNER

LexisNexis Logo

2019

Logo VUJ

AWAK Logo

4 Fragen an Future-Law Advisory zu Change ManagementWebcast „Cyberangriffe: ein Leitfaden für Juristinnen und Juristen“ am...
Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Mehr InformationenAkzeptieren.

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

DATENSCHUTZ
Accept settingsHide notification only
Frische Legal Tech Expertise mit dem FUTURE-LAW Newsletter:
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.