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Digitalisierung in der Justiz

BLOG
Das Schlagwort „Justiz 3.0“ ist mit vielen Veränderungen verbunden, allen voran der Digitalisierung in der Justiz. Martin Hackl, Chief Digital Officer, BMJ, und Christian Gesek, Leitender Staatsanwalt, schreiben in ihrem Gastbeitrag über die Initiative „Justiz 3.0“ und weitere geplante Projekte des BMJ. 

Die österreichische Justiz wird auch im heurigen Jahr die in der Vergangenheit bereits erfolgreich eingeleiteten Digitalisierungsprojekte fortsetzen, mit erhöhter Schlagzahl vorantreiben und inhaltlich erweitern.

Allen voran ist dabei die strategische Initiative „Justiz 3.0“ mit ihrer Ausrichtung auf vollständig digitale Akten- und Verfahrensführung zu nennen:

Durch die seit dem Vorjahr gegebene, budgetär und personell adäquate Ausstattung konnten in den vergangenen Monaten große Fortschritte erzielt werden: mit Ende Jänner 2021 arbeiten an 42 Dienststellen rund 1.000 JustizmitarbeiterInnen mit Justiz 3.0, haben mehr als 70.000 Verfahren ausschließlich digital geführt und über 37.000 Verhandlungen mit Bezug auf digitale Akten durchgeführt. Bis dato konnte der Ausdruck und die Lagerung von bereits 1,5 Mio Dokumenten mit 7,5 Mio. Seiten vermieden werden. Neben dem weiteren roll-out in Zivilverfahren liegt aktuell besonderer Fokus auf fachliche und regionale Erweiterung im Bereich des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie in der zweiten Jahreshälfte auf Pilotbetrieben im Hauptverfahren.

BürgerInnenfreundliches System

In darauf abgestimmter Synergie werden die Vorteile insbesondere von Justiz 3.0 durch JustizOnline nach „außen“ weitergegeben:

Die zentrale Projektidee hinter der Initiative JustizOnline besteht darin, die Justiz für alle BürgerInnen und Unternehmen leichter zugänglich zu machen. Dies wurde durch Entwicklung einer state-of-the-art Plattform und nutzenstiftender digitaler Services erreicht und steht in einer ersten Ausbaustufe seit Ende 2020 zur Verfügung. Es entfallen einerseits bisher notwendige Wege zu Gericht und können andererseits rasch Informationen und Antworten für BürgerInnen und Unternehmen auf juristische Fragen des Alltags bereitgestellt werden.

Die Möglichkeit einer elektronischen Akteneinsicht besteht grundsätzlich schon seit 2004, allerdings eingeschränkt auf Parteienvertreter in Zivil- und Exekutionsverfahren. Im Zuge der Arbeiten von Justiz 3.0 und der Möglichkeit einer vollständig digitalen Aktenführung wurde die elektronische Akteneinsicht komplett überarbeitet, verbessert und an die Bedürfnisse der Abfrageberechtigten, die nun auch die BürgerInnen umfassen, angepasst. Der Gerichtsakt wird nun vollständig wiedergegeben, inklusive aller Schriftsätze, Beilagen und vom Entscheidungsorgan getroffener Verfügungen.

Die Öffnung und Informationsbereitstellung aus Justiz Fachapplikationen für alle BürgerInnen auf digitalem Weg stellt einen Meilenstein in der Transparenz und BürgerInnennähe der österreichischen Justiz dar. Damit wird ein weiterer Schritt in der konsequenten Digitalisierung der Justiz gesetzt, die von innen mit der strategischen Initiative „Justiz 3.0“ und der Digitalisierung der Aktenführung ihren Ausgangspunkt hat und nun auch bei BürgerInnen und Unternehmen ankommt. Wie gut dieses erweiterte Service angenommen wird, zeigt der Umstand, dass Parteien, Parteienvertreter und Sachverständige bereits mehr als 125.000-mal auf digital geführte Akten im Wege der elektronischen Akteneinsicht zugriffen haben.

Erweiterung geplant

Richtet man den Blick nach vorne, so steht in diesem Jahr maßgeblich die Erweiterung von JustizOnline für spezifische Benutzergruppen im Fokus. Diese umfassen beispielsweise juristische Personen, Gerichtssachverständige, GerichtsdolmetscherInnen, NotarInnen und RechtsanwältInnen, welche in weiterer Folge durch zusätzliche Vertretungs- und Authentifizierungsmechanismen Zugang zu JustizOnline erlangen werden. Damit einher gehen auch weitere Verknüpfungen und Schnittstellen zu anderen e-Government Portalen, wie beispielswiese dem Unternehmensservice-Portal sowie oesterreich.gv.at, damit Vertretungs- und Berechtigungsinformationen im Sinne einer Verwaltungsoptimierung auch nur an einer einzigen Stelle gepflegt werden müssen.

Mit der Entwicklung weiterer Features und der Überführung und Integration bisher separat angebotener Services und Informationen der Justiz wird die Plattform kontinuierlich zum   zentralen digitalen Zugangstor zu Verfahren der unabhängigen Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgebaut. Diese neuen Interaktionsmöglichkeiten und Angebote für BürgerInnen und Unternehmen sind ein wesentlicher Baustein in der angestrebten Vision einer digitalen, leicht zugänglichen und bürgerInnennahen Justiz, welche die Grundlage und Triebfeder hinter JustizOnline darstellt.

Volle To Do-Liste für 2021

Als weiteres zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt werden wir im Jahr 2021 auch noch den Einsatz von IT-ExpertInnen im Strafverfahren deutlich forcieren. Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen führt nicht nur zu einem verstärkten Bedarf an IT-Expertise, sondern erfordert auch zunehmend Unterstützungstools zur effizienten Speicherung, Analyse und Auswertung großer Datenmengen in Strafverfahren. Neben der Aufstockung der personellen Kapazitäten wird dazu die für Analysen erforderliche IT-Infrastruktur in einem für das gesamte Bundesgebiet tätigen IT-Forensikzentrum gebündelt.

Die Liste unserer Digitalisierungsprojekte in diesem Jahr ist jedoch noch viel länger: so arbeiten wir beispielsweise auch an der Strukturierung von Anträgen an das Firmenbuch sowie an einer App für Gerichtsvollzieher. Wie in allen anderen Vorhaben werden wir die Verfahren durch neu gedachte digitale Abläufe nicht nur qualitativ verbessern, sondern durch die damit einhergehende Automatisierung auch maßgeblich beschleunigen.

21. April 2021
Schlagworte: bmj, bürgernahe, Change, Innovation, IT, justiz, JustizOnline, Österreich
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