• Facebook
  • LinkedIn
  • Xing
  • Instagram
  • LEGAL TECH KONFERENZ WIEN 2021
  • NEWSLETTER
Future-Law
  • ABOUT US
    • TEAM
    • JOBS
  • VERNETZUNG
  • WISSEN
    • ARCHIV
    • BLOG
    • EVENTS
    • GLOSSAR
    • PRESSE
  • INDUSTRIES
    • BANKING & FINANCE
  • SERVICES
    • ADVISORY
    • FUTURE 4 CORPORATES
    • NEXT GENERATION
    • RECRUITMENT
  • JOIN US
  • Suche
  • Menü Menü

Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen Rückblick | 12.2.2020

EVENTS

“1 Jahr Digitale Signatur im Unternehmen – Einführung und konkrete Learnings”

In unserem Legal Tech Frühstück für MitarbeiterInnen und LeiterInnen von Rechtsabteilungen gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Unternehmensjuristen haben wir am 12.2.2020 aufgrund der großen Nachfrage erneut das Thema Digitale Signatur diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht.

Die grundsätzlichen Vorteile liegen auf der Hand: Vertragsunterzeichnung mit digitaler Signatur spart Zeit und Geld. Das Ausmaß ist sogar oft unterschätzt, eine große Rechtsabteilung schätzt den durchschnittlichen Aufwand für die Unterschrift eines Vertrags auf 178€ und hat einen zeitlichen Durchlauf von 2,5 Wochen. Als Erfahrungswert wurde dem eine „Return Rate“ für digital unterzeichnete Verträge bei 24-48 Stunden gegenübergestellt. Die Kosten pro Signaturvorgang bzw. das Preismodell unterscheidet sich bei den verschiedenen Signaturtools aber grundsätzlich geht es um Kosten von etwa 2-4€ pro Signatur.

Aber auch aus rechtlicher Sicht gibt es gute Argumente für die digitale Signatur. Im Unterschied zu einem physisch unterschriebenen und danach eingescannten Vertrag gibt es in einem Softwaretool einen sogenannten Audit Trail aus dem hervorgeht, wann die Unterschrift von welcher IP-Adresse aus gemacht wurde. Das digitale Dokument ist darüber hinaus unveränderbar, d.h. auch jegliches Paraphieren fällt weg, da keine Austauschseiten möglich sind. Trotzdem kommt oft ausgerechnet von Rechtsanwaltskanzleien und (teilweise auch unternehmensinternen) Rechtsabteilungen in anderen Ländern Widerstand gegenüber der digitalen Signatur mit genau dem Argument, das eine physische Unterschrift und Einscannen „sicherer“ sei.

Ein weiterer Diskussionspunkt war der Ersatz von internen Approvals durch Freigaben via digitaler Signatur. Also eine unternehmensinterne Verwendung über externe Vertragsunterzeichnungen hinaus. Ist einmal der Prozess eingeführt wollen viele auch interne Dokumente auf diese Weise freigeben. Dies hat sich in manchen Unternehmen so etabliert, in anderen gibt es – parallel zur digitalen Signatur – (interne) Workflowtools für Approvals. Wie auch bei anderen Legal Tech Tools bietet sich bei Einführung der digitalen Signatur die Möglichkeit, kritisch die bestehenden (analogen) Prozesse zu hinterfragen. Z.B. die Anzahl der als erforderlich definierten Unterschriften auf einem Dokument. Nach Einführung gibt es in den Tools dazu außerdem Reports und Statistiken über die Abläufe „schwarz auf weiß“, Zahlen die analog kaum systematisch erhoben und hinterfragt werden.

Als Erfahrungstipp bei der Anschaffung eines digitalen Signaturtools wurde externe Begleitung empfohlen, vor allem um die Aufwände für Toolauswahl und Prozessoptimierung zu reduzieren. Bei der Einführung sollte man grundsätzlich schrittweise vorgehen statt gleich alles auf einmal anzugehen. Also Fokus auf die einfache digitale Signatur (für formfreie Verträge) und die Abwicklung von Massenverträgen. Sind Widerstände erst beseitigt können weitere Verträge dazugenommen werden und eventuell auch eine qualifizierte digitale Signatur angedacht werden.

Das Frühstück für Rechtsabteilungen ist eine Kooperationsveranstaltung von Future-Law und der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen (VUJ) zum Zweck des Best Practice-Austauschs und der Vernetzung. Das nächste Frühstück findet am 5.5.2020 statt.

Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen - Übersichtsseite
14. Februar 2020
Schlagworte: Andreas Balog, digitale Signatur, Digitalisierung, future-law, Kaffee, legal tech, Legal Tech Frühstück, Legal Tech Stammtisch, Rechtsabteilung 2035, Rechtsabteilungen, Sophie Martinetz, Stefan Stockinger, vuj
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Telegram
  • Per E-Mail teilen
https://future-law.at/wp-content/uploads/2020/02/IMG_2821web1280.jpg 960 1280 mfrischler https://future-law.at/wp-content/uploads/2017/10/futurelaw-logo2-340web-300x138.jpg mfrischler2020-02-14 12:41:472020-02-14 12:45:04Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen Rückblick | 12.2.2020
Das könnte Dich auch interessieren
Rechtsautomation vs. Artificial Intelligence
Machine Learning und Legal Tech – Virtual Event Rückblick | 19.5.2020
Rechtsabteilungen mit Legal Tech auf das nächste Level
Digital Leadership – Führung der MitarbeiterInnen in die digitale Transformation
Die Presse.com Digitalisierung: Kaum ein Thema für Rechtsabteilungen
Legal Tech-Talk: Digitalisierung und Recht @ European Forum Alpbach
1 Kommentar

Trackbacks & Pingbacks

  1. Legal Tech Frühstück für Rechtsabteilungen - Future-Law sagt:
    17. Februar 2020 um 15:21 Uhr

    […] Februar 2020 1 Jahr Digitale Signatur im Unternehmen – Einführung und konkrete Learnings ⇒ RÜCKBLICK Inputgeber mit Erfahrung, die in ihren Unternehmen bereits die digitale Signatur eingeführt haben, […]

Kommentare sind deaktiviert.

ARCHIV

FUTURE-LAW.AT/ARCHIVE

Kategorien

  • BLOG
  • DOKUMENTE
  • EVENTS
  • PRESSE
  • UMFRAGE

SCHLAGWORTWOLKE

Anything in here will be replaced on browsers that support the canvas element

  • legal tech
  • future-law
  • Digitalisierung
  • Sophie Martinetz
  • Blog
  • LexisNexis
  • legal tech austria
  • digitale Kanzlei
  • Wiener Zeitung
  • Artificial Intelligence
  • WZ Kolumne
  • künstliche intelligenz
  • Interview
  • Legal Texpert
  • Legal Tech Konferenz Wien
  • blockchain
  • Rechtsabteilung
  • new work
  • digitales Geschäftsmodell
  • Corona
  • Umfrage
  • Rechtsabteilungen
  • Rechtsabteilung 2035
  • Die Presse
  • Automatisierung
  • Coronavirus
  • Start Up
  • Workflow Tools

KALENDER

Februar 2023
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728  
« Aug    
FUTURE-LAW.AT

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM & DISCLAIMER


© Seinfeld Professionals
Infrastruktur GmbH & Co KG

KOOPERATIONSPARTNER

LexisNexis Logo

2019

Logo VUJ

AWAK Logo

New Work: Agil? Agil. Agil! Agiles Arbeiten in RechtsabteilungenLegal Tech Update 1-20 Rückblick | 17.2.2020
Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Mehr InformationenAkzeptieren.

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Andere Cookies

Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

DATENSCHUTZ
Accept settingsHide notification only
Frische Legal Tech Expertise mit dem FUTURE-LAW Newsletter:
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.